Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

der Heinz Meyer Feuerwehrbedarf GmbH in Rehden

 

1. BEGRIFFSDEFINITION

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (idF „AGB“) ist/sind

1.1 „Besteller“ der Käufer und Vertragspartner.

1.2 „Endabnehmer“ jene Person, Organisation, Körperschaft, die den Liefergegenstand verwendet bzw. bei der der Liefergegenstand zum Einsatz kommt.

1.3 „Auftrag“ oder „Vertrag“ jede Art von Vertrag zwischen Heinz Meyer Feuerwehrbedarf GmbH und dem Besteller andererseits.

1.4 „wir“ gleichzusetzen mit Heinz Meyer Feuerwehrbedarf  GmbH.

1.5 „Bestellung“ jedes vom Besteller an Heinz Meyer Feuerwehrbedarf GmbH herangetragenes Angebot zum Vertragsabschluss.

1.6 „Angebot von uns“ jeder Kostenvoranschlag, jedes Angebot sowie jede damit zusammenhängende Aufforderung an den Besteller zur Stellung eines Angebotes zum Vertragsabschluss (einer Bestellung) an uns.

1.7 „Ware“ die von uns nach dem Inhalt des jeweiligen Auftrages zu erbringende Leistung (Vertragsgegenstand), insbesondere jeder von uns zu liefernde Gegenstand (Liefergegenstand).

1.8 „Aufträge mit Auslandsberührung“ solche, bei denen der Besteller oder der Endabnehmer seinen regelmäßigen Sitz in einem von Deutschland verschiedenen Staat hat.

1.9 „Werktag“ jeder Tag von Montag bis Freitag, außer es handelt sich um einen gesetzlichen Feiertag in Deutschland.

 

2. GELTUNGSBEREICH

2.1 Unsere Angebote, Aufträge, Verkäufe und Lieferungen erfolgen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird (siehe auch 2.2 sowie 2.3), ausschließlich aufgrund unserer nachfolgend wiedergegebenen AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Zusätzlich sind unsere AGB im Internet auf der Heinz Meyer Feuerwehrbedarf GmbH Homepage im Bereich „AGBs“ unter dem Link

www.hmf-rehden.de/agbs jederzeit frei abrufbar und können vom Besteller in wiedergabefähiger Form gespeichert und ausgedruckt werden.

2.2 Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Geschäfte über den Verkauf und/oder die Lieferung unserer Produkte an denselben Besteller, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf diese hinweisen müssen.

2.3 Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen zu unseren AGB gelten ausschließlich dann, wenn – und insoweit nur für den betroffenen Einzelfall – sie von uns als Zusatz zu unseren AGB schriftlich bestätigt wurden. Dieses Bestätigungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Einkaufsbedingungen des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Bei Vertragsabschluss bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

2.4 Im Einzelfall ausdrücklich mit uns getroffene individuelle Vereinbarungen des Bestellers (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser AGB) haben – soweit sie nach Abschluss des Vertrages zustande kamen – in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Individualvereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder – wenn ein solcher nicht vorliegt – unsere schriftliche Bestätigung an den Besteller maßgeblich.

 

3. ANGEBOTE UND KOSTENVORANSCHLÄGE

3.1 Alle unsere Angebote sind in allen Bestandteilen freibleibend, wenn und insoweit sie nicht ausdrücklich als bindend für einen bestimmten Zeitraum angegeben werden.

3.2 Abbildungen, Angebotsbezeichnungen, Beschreibungen, Maße und Gewichte sind in Einzelheiten nur annähernd maßgebend und mit Rücksicht auf mögliche, dem Besteller und Endabnehmer jedenfalls zumutbare Abweichungen und Änderungen zufolge neuer Erfahrungen und Verbesserungen nicht verbindlich.

3.3 Unsere Pläne, Zeichnungen, Skizzen, Lichtbilder, Betriebsanleitungen, Produktions-Know-How, Software usw. bleiben geistiges Eigentum von uns und stehen bezüglich Nachahmung, Vervielfältigung, Wettbewerb usw. untergesetzlichem Schutz. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder nachgeahmt, nachgebildet oder vervielfältigt noch Dritten mitgeteilt bzw. überlassen werden. Des Weiteren dürfen sie nicht für einen anderen Zweck genutzt werden, als für den, für den sie geliefert wurden.

3.4 Unsere Preise verstehen sich freibleibend, rein netto ab Werk. Wir sind auch nach Vertragsschluss berechtigt, bei außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Liefersperren, Streik usw.)unsere Preise den geänderten Verhältnissen anzupassen. Als außergewöhnliche Ereignisse gelten auch Änderungen der Rechtslage, der Zulassungs- und Ausfuhrbedingungen usw., durch die erhöhte Aufwendungen bei der Produktion und Lieferung des Vertragsgegenstandes entstehen. Dies auch dann, wenn die Preise als Festpreise vereinbart wurden.

3.5 Werden Preise in Fremdwährung angegeben (= andere Währung als Euro), wird dem Angebot ein Kalkulationswechselkurs zugrunde gelegt, dessen Gültigkeitsdauer im Angebot angegeben ist. Allfällige Mehrkosten, die sich bis zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und/oder der tatsächlichen Auslieferung der Ware durch Kursdifferenzen außerhalb der Gültigkeitsdauer des Kalkulationswechselkurses ergeben, sind vom Besteller zu tragen und uns auszugleichen.

3.6 Offensichtliche Irrtümer, insbesondere Irrtümer, die bereits in unserem Angebot sowie in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthalten waren, berechtigen uns jederzeit nach unserer Wahl zur Vertragsaufhebung oder zur angemessenen Änderung der vereinbarten Preise.

3.7 Kostenvoranschläge sind in jeder Hinsicht unverbindlich, sofern im Kostenvoranschlag nichtausdrücklich schriftlich die Verbindlichkeit des Kostenvoranschlages von uns erklärt wird.

 

4. AUFTRÄGE

4.1  Aufträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (per Post, Fax oder E-Mail) der Bestellung zustande. Diese wird nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen ausgestellt.

4.2 Wir behalten uns vor, auch ohne Auftragsbestätigung Bestellungen auszuliefern. Die Auslieferung von bestellten Waren ersetzt die Auftragsbestätigung.

4.3 Wir behalten uns auch dann, wenn von uns ein Angebot gestellt wurde, die Ablehnung von Bestellungen ohne Angabe von Gründen vor.

4.4 Ist der Besteller mit dem Endabnehmer nicht ident oder ist das Endbestimmungsland der Ware nicht ident mit dem Land, in dem der Besteller seinen Sitz hat, ist der Besteller verpflichtet, uns das Endbestimmungsland zu nennen.

4.5 Ist der Besteller mit dem Endabnehmer nicht ident, so hat der Besteller alle Verpflichtungen (z.B. Beibringung von Nutzungs-und Endbestimmungsnachweisen) zu erfüllen, die erforderlich sind, dass der Endabnehmer die Ware entgegennehmen und nutzenkann Der Besteller ist verpflichtet, die Ware auch dann zu bezahlen, wenn die Lieferung an den Endabnehmer (direkt durch uns im Wege eines Streckengeschäfts oder durch den Besteller durch Weiterversendung ans einen Kunden) nicht erfolgen kann, da derartige Verpflichtungen nicht erfüllt wurden. Der Besteller verpflichtet sich, verschuldensunabhängig Schadenersatz für alle Kosten, Mindererlöse oder sonstige Vermögensnachteile zu leisten, die aus der Verletzung einer diesbezüglichen Verpflichtung entstehen.

4.6 Bis zur Entscheidung über die Annahme einer Bestellung (Auftragsbestätigung), oder die Ablehnung einer Bestellung durch uns, ist der Besteller 10 Werktage an seine Bestellung gebunden. Ein Rücktritt von einer Bestellung innerhalb dieser Frist kann nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen.

4.7 Auch nach Auftragsbestätigung durch uns ist der Vertrag für uns nur bindend, wenn nicht seitens staatlicher oder sonstiger öffentlicher Stellen Einwände gegen den Vertrag erhoben werden (z.B. Einfuhrverbote, Ausfuhrverbote, Produktionsverbote, Normen, Zulassungsbestimmungen usw.). Wir sind in diesen Fällen berechtigt, ohne jedwede Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Wird unsererseits ein Rücktritt nicht erklärt, so bleibt der Vertrag aufrecht, das sich aus den genannten Umständen ergebende Risiko trägt der Besteller.

 

5. LIEFERTERMIN

5.1 Die in unseren Angeboten angegebene bzw. in der Auftragsbestätigung bestätigte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Wurde eine Anzahlung vereinbart, so beginnt die Lieferfrist nicht vor Eingang dieser Anzahlung bei uns.

5.2 Liefertermine verstehen sich ab Werk. Wir haben unsere Verpflichtung erfüllt, wenn der Liefergegenstand zur Verfügung des Bestellers steht, d.h. die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird. Wenn der Versand oder der Transport des Liefergegenstandes durch den Besteller oder seine Gehilfen erfolgt, geht damit auch die Gefahr auf den Besteller über.

5.3 Werden mehrere Liefertermine angegeben bzw. vereinbart, sind die zeitlich früheren Termine bloße Richtwerte (Absichtserklärung, Zielvorgabe), die für uns keine rechtliche Verpflichtung begründen. Wir sind bestrebt, diese Richtwerte nach besten Kräften und Bemühen einzuhalten.

5.4 Die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist wird unter der Voraussetzung normaler Verhältnisse nach bestem Wissen vereinbart. Durch Vorkommnisse wie insbesondere das Fehlen von Transportmitteln, Betriebsstörungen, Streiks, Arbeitsbeschränkungen, Beschlagnahmen, Ausschuss wichtiger Arbeitsstücke usw. bei uns oder bei einem Unterlieferanten, verzögerte Beförderung oder verspätete Anlieferung von Roh- und Bauteilen, Fahrgestellen und Motoren usw., nicht vorhergesehenen oder vorhersehbaren Schwierigkeiten bei der Grenzabfertigung und der Ein- oder Ausfuhrverzollung), wird die Lieferfrist jeweils angemessen verlängert, ohne dass dies den Besteller zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Ansprüchen welcher Art auch immer berechtigt. Wir werden den Käufer vom Eintritt eines derartigen Umstandes unverzüglich verständigen und einen neuen Liefertermin bekanntgeben.

5.5 Wird vom Besteller eine technische, kaufmännische oder terminliche Änderung des Auftrages gewünscht, so sind wir zur einseitigen Bekanntgabe einer neuen Lieferfrist berechtigt.

 

6. LIEFERUNG UND VERSAND

6.1 Sofern es sich um einen Auftrag mit Auslandsberührung handelt, sind die Lieferkonditionen laut Incoterms in der jeweils gültigen Fassung auszulegen, es sei denn, dass sich aus dem gegenständlichen Vertrag oder den gegenständlichen AGB etwas Anderes ergibt.

6.2 Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen.

6.3 Wir sind berechtigt, anstelle der bei uns bestellten Waren nach unserer Überzeugung gleichwertige oder gleichartige Waren zum vereinbarten Preis zu liefern, falls eine Lieferung der bestellten Waren, gleichgültig aus welchen Gründen, überhaupt nicht oder nicht fristgerecht möglich ist. Eine derartige Änderung ist nur zulässig, wenn sie dem Besteller zumutbar ist. Genehmigt der Besteller eine solche Änderung der Ware, kann er sich nachträglich nicht mehr auf eine allfällige Unzumutbarkeit berufen und ist aus diesem Grund weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Wandlung, Preisminderung oder sonst einer Einschränkung seiner aufgrund des Vertrages bestehenden Verpflichtungen berechtigt.

6.4 Ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung erfolgt der Versand unversichert, auf Rechnung und Risiko des Bestellers. Nur auf schriftlichen Wunsch des Bestellers wird der Liefergegenstand von uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Sämtliche hierdurch entstehende Kosten trägt der Besteller.

6.5 Ist der Versand vereinbarungsgemäß von uns vorzunehmen, so haften wir für unsere Versandanordnungen nur dann, wenn durch uns bestätigte Versandinstruktionen des Bestellers vorliegen.

6.6 Sind bei Aufträgen mit Auslandsberührung Import-/Exportlizenzen oder sonstige Unterlagen notwendig, um einen Import/Export bzw. die Beförderung durchzuführen, verpflichtet sich der Besteller, diese Unterlagen bei Auftragserteilung, ansonsten jedenfalls rechtzeitig beizubringen. Alle aus einer nicht fristgerechten oder nicht rechtzeitigen Beistellung entstehenden Kosten und Nachteile, welcher Art auch immer, sind ausschließlich vom Besteller zu tragen. Wir übernehmen diesbezüglich keine wie auch immer geartete Haftung und werden vom Besteller für alle uns hieraus erwachsenden Nachteile und Aufwendungen schad- und klaglos gehalten.

6.7 Vom Besteller angeforderte Musterstücke, Ausstellungsstücke oder sonstige zur Verfügung gestellte Waren sind uns binnen vier Wochen nach Eintreffen beim Besteller frachtfrei und versichert zurückzusenden. Andernfalls gelten diese Stücke als verkauft, wobei der Rechnungsbetrag sofort fällig wird. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben diese Stücke und Waren unser Eigentum.

6.8 Werden den Waren Bedienungsanleitungen, Ersatzteillisten, Zeichnungen und sonstige Unterlagenbeigefügt, so nur in einfacher Ausfertigung. Weitere Exemplare werden gesondert verrechnet. Wurde eine Einschulung ausdrücklich vereinbart, so erfolgt sie – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – durch einen von uns ausgewählten Servicetechniker. Die Einschulungs-, Reise-, Übernachtungs-und Aufenthaltskosten des Servicetechnikers werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

6.9 Eine Abnahme der Ware in Gegenwart des Bestellers erfolgt nur, wenn dies gesondert vereinbart ist. Tests oder sonstige Prüfungen, die über die werksüblichen Abnahmeprüfungen hinausgehen, müssen gesondert vereinbart werden. Die Kosten und Aufwendungen gehen zu Lasten des Bestellers.

6.10 Der Versand, soweit dieser laut Vereinbarung von uns durchzuführen ist, erfolgt mit den von uns ausgewählten Partnern der Transportdienstleistungsbranche zu üblichen Standardregellaufzeiten. Verpackungsmaterial kann nicht zurückgenommen werden.

 

7. VERZUG UND UNMÖGLICHKEIT

7.1 Für den Eintritt eines Lieferverzugs ist in jedem Fall die schriftliche Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins, eine schriftliche Mahnung der Leistung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist durch den Besteller sowie das fruchtlose Verstreichen der Nachfrist erforderlich.

7.2 Erwächst dem Besteller aus einem von uns krass grob fahrlässig verschuldeten Lieferverzug (siehe Punkt 7.1 dieser AGB) nachweislich ein Schaden, so besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens in Höhe von höchstens 5 % vom Wert jenes Teils der Lieferung, der infolge des Lieferverzuges vom Besteller nicht rechtzeitig oder nicht zweckentsprechend benützt werden kann. Weitergehende Ansprüche aufgrund eines Lieferverzugs sind ausgeschlossen.

7.3 Unbeschadet eines Wandlungsrechts des Bestellers im Falle von Mängeln (siehe Punkt 11. dieser AGB) kann der Besteller, wenn seit Eintritt des Lieferverzugs gemäß Punkt 7.1 mehr als zwei Kalendermonate verstrichen sind, nur bei Vorliegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten, wobei Schadenersatzansprüche ausschließlich gemäß Punkt 7.2 bestehen. Für den Fall der anfänglichen oder nachträglichen Unmöglichkeit kommt auch uns ein Rücktrittsrecht zu, wobei auch bei Rücktritt infolge Unmöglichkeit dem Besteller keine über Punkt 7.2 hinausgehenden Ansprüche zukommen.

7.4 Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht. Gibt der Besteller innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist keine solche Erklärung ab, ist der Besteller nicht mehr zur Ablehnung der Lieferung oder zum Rücktritt berechtigt und kann auch keinen Schadenersatz statt der Leistung geltend machen.

 

8. GEFAHR UND ANNAHMEVERZUG DES BESTELLERS

8.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Liefergegenstands geht, sofern der Versand oder der Transport durch uns erfolgt, spätestens mit Absendung des Liefergegenstands an den Besteller auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, wie insbesondere die Versandkosten oder den Transport mit übernommen haben.

8.2 Erfolgt der Versand durch uns und verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Liefergegenstands zum Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. In einem solchen Fall sind wir auf schriftlichen Wunsch des Bestellers allerdings bereit, die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. Sämtliche hierdurch entstehende Kosten trägt der Besteller. Unabhängig davon ist der Besteller zur Erstattung der uns durch derartige Verzögerungen entstehenden Mehraufwendungen verpflichtet.

8.3 Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, dem Besteller zuzurechnenden Gründen, so sind wir berechtigt, unabhängig von einem Verschulden des Bestellers Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Woche, höchstens jedoch insgesamt 10 %, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Anzeige der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes. Dies gilt auch dann, wenn die Lagerung in den Werken eines anderen Herstellers erfolgt. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere sonstigen gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die pauschale Entschädigung ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Wir sind zudem berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist zur Annahme des Liefergegenstandes und deren fruchtlosen Ablauf anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mitangemessen verlängerter Frist zu den dann gültigen Preisen zu beliefern.

 

9.ZAHLUNG

9.1 Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Rehden, Deutschland, auch wenn die Übergabe der Ware oder sonstiger Leistungen vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort gelegen ist.

9.2 Mangels besonderer Vereinbarung gelten sämtliche unserer Preise ab Werk in EURO zuzüglich der Mehrwertsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe. Zusätzliche Kosten, wie insbesondere für Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll usw. werden - sofern gegeben - gesondert berechnet. Sämtliche in- und ausländischen Nebenkosten, die in Zusammenhang mit der Lieferung anfallen, sind vom Besteller zu tragen. Alle Zahlungen haben nach unserer Wahl entweder in bar oder durch Überweisung auf unser auf der Rechnung angegebenen Bankkonto zu erfolgen.

9.3 Die Zahlung hat ohne jeden Abzug bei Rechnungserhalt zu erfolgen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas Anderes vereinbart.

9.4 Sollte eine Zahlung des Bestellers im Wege der Überweisung nicht von einem Konto des Bestellers erfolgen, so wirkt die Zahlung nur schuldbefreiend, wenn dies vorab vereinbart wurde oder wir diese Zahlung nachträglich und schriftlich akzeptieren. Ohne vorhergehende Vereinbarung sind wir berechtigt, neuerliche Zahlung zu verlangen und erhaltene Zahlungen solange einzubehalten, bis die Zahlung durch Überweisung von einem Konto des Bestellers erfolgt ist.

9.5 Ist eine Zahlung nicht zum vereinbarten Termin geleistet worden, so können wir dem Besteller Verzugszinsen bis zur gesetzlich vorgesehenen Höhe (§ 456 UGB) und alle aufgelaufenen Spesen und Kosten verrechnen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Übergabe von Waren, gleich aus welchem Auftrag, an den Besteller bzw. die weitere Fertigstellung der Waren von der Vorauszahlung oder bankmäßigen Sicherstellung des vereinbarten Preises abhängig zu machen oder gänzlich vom Vertrag zurückzutreten. Vereinbarte Liefertermine werden durch Zahlungsverzug des Bestellers gegenstandslos.

9.6 Die Aufrechnung von Forderungen des Bestellers gegen unsere Forderungen ist nicht zulässig, es sei denn, die Forderungen des Bestellers stehen im rechtlichen Zusammenhang mit der gegenständlichen Verbindlichkeit des Bestellers, es handelt sich um gerichtlich festgestellte oder von uns schriftlich anerkannte Forderungen.

9.7 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises

und allfälliger Nebengebühren (9.2) unser Eigentum. Der Besteller ist bis zum Eigentumsübergang nicht berechtigt, die Ware ohne unsere Zustimmung weiterzuverkaufen, zu verpfänden oder sonstigen Dritten zu überlassen. Bei Inanspruchnahme der Ware durch Dritte (z.B. Pfändung) ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich zu verständigen und uns Gelegenheit zu geben, unsere Eigentumsrechte geltend zu machen. Diese Geltendmachung erfolgt jedenfalls auf Kosten des Bestellers. Unser Eigentum bleibt auch dann bestehen, wenn der Liefergegenstand mit anderen Gegenständen des Bestellers oder eines Dritten vermischt, vermengt, verarbeitet oder sonst umgewandelt wird. Lässt das Recht, in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es uns aber den Vorbehalt anderer Rechte am Vertragsgegenstand, insbesondere der Abtretung der Ansprüche gegen einen weiteren Käufer, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Käufer ist insbesondere bei Weiterverkauf verpflichtet, uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Einsicht in alle erforderlichen Unterlagen zu gewähren und uns alle Ansprüche gegen Dritte, an die der Liefergegenstand weitergereicht wurde, auf seine Kosten abzutreten und den Zweitkäufer gleichzeitig mit der Weiterveräußerung von der Sicherungszession zu verständigen oder zumindest die Zession in seinen Geschäftsbüchern anzumerken. Alle die Lieferung betreffenden Abgaben, wie Steuern, Taxen, Zölle, Gebühren usw. sind vom Besteller zu tragen.

 

10. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

10.1 Der Besteller hat das Recht, innerhalb der nachstehenden Frist vom Vertrag bzw. von der von ihm abgegebenen Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, sofern es sich nicht um eine auftragsbezogen gefertigte oder beschaffte Ware sondern um einen Kauf unveränderter Waren handelt. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittserklärung ist an die in den Lieferpapieren enthaltene Rücksendeadresse via Brief, Fax oder E-Mail zu richten.

10.2 Die Rücktrittsfrist beträgt 5 Werktage. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Wareneingangs beim Besteller zulaufen.

10.3 Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, ist dieser Zug um Zug verpflichtet, die empfangene Ware originalverpackt und ohne Gebrauchsspuren an die in den Lieferpapieren enthaltene Rücksendeadresse zurück zu senden. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Bestellers. Wir werden Zug um Zug den Kaufpreis rückerstatten. Weist die Ware bei der Rücksendung Gebrauchsspuren oder Beschädigungen auf, so behalten wir uns die Geltendmachung allfälliger Minderungsansprüche ausdrücklich vor.

 

11. GEWÄHRLEISTUNG

11.1 Sofern im Vertrag keine weitergehenden Ansprüche schriftlich vereinbart wurden, leisten wir nur dem Besteller nicht aber Dritten gegenüber bei Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen für unsere Erzeugnisse Gewähr für Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit entsprechend dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung der Erzeugnisse durch uns. Der Besteller kann sich auf diese Gewährleistung nur berufen, wenn er beweist, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war und wenn er uns auftretende Mängel unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen schriftlich mit genauer Mängelbeschreibung anzeigt. Beanstandungen wegen nicht auftragsgemäßer Ausführung und wegen Mängeln, die bei sofortiger Untersuchung des Liefergegenstandes festgestellt werden könnten, sind längstens innerhalb von drei Werktagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei vereinbarter Abnahme (6.9) binnen drei Werktagen ab der Abnahme bei sonstigem Verlust des Gewährleistung-, Irrtums-, und Schadenersatzanspruches (einschließlich eines Schadenersatzanspruches für Mangelfolgeschäden) schriftlich anzuzeigen.

11.2 Wenn gesetzlich zwingend nichts Anderes vorgegeben ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate (6 Monate für Ersatzteile) und beginnt – sofern keine Abnahme vereinbart wurde (6.9) -mit Lieferung ab Werk bzw. mit der Versendung, sofern diese durch uns erfolgt. Nach Ablauf dieser Frist sind wir zu keiner Gewährleistung mehr verpflichtet. Bei Aufträgen mit Auslandsberührung beträgt die Gewährleistungsfrist 13 Monate, sofern die Transportdauer den Zeitraum von vier Wochen nachweislich überschreitet. Die Behebung allfälliger Mängel verlängert die Gewährleistungsfrist und allfällige schriftlich vereinbarten Garantiefristen nicht.

11.3 Die Gewährleistung für gebrauchte Ware ist in jedem Fallausgeschlossen.

11.4 Zunächst kann der Besteller nur Verbesserung bzw. Austausch durch uns verlangen. Ist die Verbesserung bzw. der Austausch unmöglich oder für uns mit einem unverhältnismäßigen wirtschaftlichen oder tatsächlichen Aufwand verbunden, kann der Besteller Preisminderung oder Wandlung begehren. Wandlung kommt dann nicht in Betracht, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel im Sinne des Gesetzes handelt. Von der Gewährleistung nicht umfasst, ist der Ersatz von allfälligen frustrierten Ein-und Ausbaukosten mangelhafter Waren.

11.5 Der Gewährleistungsanspruch richtet sich auf die Behebung von Mängeln, die die Gebrauchsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Wir sind nach unserer Wahl berechtigt, schadhaft gewordene Teile zu reparieren oder durch neue zu ersetzen. Ort der Verbesserung bzw. des Austausches ist der Erfüllungsort; diesbezügliche Versandkosten trägt der Besteller.

11.6 Für die von uns nicht selbst erzeugten Teile beschränkt sich unsere Gewährleistung auch dann, wenn die Teile in unseren Produkten eingebaut oder sonst wie verwendet werden, auf die Abtretung der uns gegen den Lieferanten zustehenden Ansprüche.

11.7 Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn am Liefergegenstand Änderungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung durchgeführt wurden.

11.8 Unsere Gewährleistungspflicht gilt nur für Mängel, die trotz der Einhaltung der vorgesehenen Betriebs-, Wartungs-und Einbauvorschriften auftreten. Sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Überbeanspruchung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht autorisierter Nutzung bzw. Änderung der gelieferten Software (im Sinne der Bestimmung 13.2), Einsatz von fachlich nicht ausgebildetem Personal und natürlichem Verschleiß beruhen. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebs-, Wartungs-und sonstigen Vorschriften unserer Lieferanten nicht erfüllt werden.

11.9 Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung sind ebenso ausgeschlossen, wie Schadenersatzansprüche z.B. aus mangelhafter Lieferung. Der Besteller ist im Fall des Bestehens von Mängeln auch nicht zur gänzlichen oder teilweisen Zurückbehaltung des Kaufpreises berechtigt.

11.10 Lässt der Besteller die Reparatur durch einen Dritten vornehmen, so können uns auch dann, wenn der Besteller dazu berechtigt gewesen sein sollte, nur jene Kosten verrechnet werden, die uns selbst durch eine Reparatur durch unser eigenes geschultes Personal entstanden wären.

11.10. Regressansprüche gemäß § 933b ABGB sind ausgeschlossen.

 

12. SCHADENERSATZ

12.1 Für Schäden an der Person gebührt dem Besteller Ersatz schon bei leicht fahrlässigem Verhalten unsererseits.

12.2 Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass wir dem Besteller Schadenersatz für andere Schäden als Schäden an der Person (12.1) nur zu leisten haben, sofern uns aus den Umständen des Einzelfalles Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall wird jede Haftung ausgeschlossen. Bei Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) zu ersetzen sind, haften wir nur, soweit dies aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden kann. Jeglicher Rückgriffsanspruch gemäß § 12 PHG ist ausgeschlossen.

12.3 Der Schadenersatz darf den Betrag nicht übersteigen, den wir als mögliche Folge der Vertragsverletzung voraussehen hätten können.

12.4 Auch für den Fall der Unwirksamkeit eines Haftungsausschlusses haften wir bei Vorliegen von höherer Gewalt nicht. Unter höherer Gewalt sind unvorhersehbare Ereignisse außerordentlicher Art, die sich der Beherrschung durch die Vertragsparteien entziehen, zu verstehen. Als höhere Gewalt gelten auch Umstände wie Arbeitskonflikte und alle vom Parteiwillen sonst unabhängigen Umstände, wie Brand, Mobilisierung, Beschlagnahme, Embargo, Aufstand, Krieg usw.

12.5 Der Vertragsgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Vorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften der Lieferwerke für die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitungen, Servicevorschriften usw.), insbesondere auch im Hinblick auf vorgeschriebene Prüfungen und Überprüfungen, und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann. Der Besteller ist verpflichtet, alle den Liefergegenstand betreffenden Vorschriften auch des Herstellers einzuhalten und die Ware einschließlich aller Teile und allfälliger Software nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu verwenden.

12.6 Der Besteller ist verpflichtet, alle zumutbaren und möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Schaden zu vermeiden und einen eingetretenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Andernfalls sind wir berechtigt, eine angemessene Verringerung des geltend gemachten Schadens zu fordern.

12.7 Für den Fall, als die hier vereinbarten Beschränkungen unserer Haftung gänzlich oder teilweise rechtsunwirksam sein sollten, ist unsere Haftung jedenfalls nach Inhalt und Umfang in dem äußerst zulässigen Maß eingeschränkt.

12.8 Für sämtliche Einschulungen an der vertragsgegenständlichen Ware (insbesondere Einschulungen anlässlich der Übergabe der Ware) gilt ergänzend das Folgende: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vom Besteller entsendeten Teilnehmer solcher Einschulungen („Teilnehmer“) bei den praktischen Übungen am Gerät einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Alle diese Übungen erfolgen freiwillig und hinsichtlich der übungstypischen Risiken auf eigene Gefahr und Verantwortung. Auf Gefahren, die für die Teilnehmer auch bei erhöhter Aufmerksamkeit nicht erkennbar sind, haben wir hinzuweisen. Der Besteller sichert zu, die Teilnehmer darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Teilnehmer - Hinweise zu beachten und sonstige Anweisungen und Sicherheitshinweisen der von uns eingesetzten Referenten/Trainer Folge zu leisten haben sowie die Hausordnung und sonstigen Sicherheitsvorschriften zu beachten und einzuhalten sind; - während der Schulung für ihre physische und psychische Eignung selbst verantwortlich sind; - über allfällige für die Ausübung des Schulungsprogrammes relevante Leiden oder Beeinträchtigungen uns vorab umfassend aufzuklären haben und - ausdrücklich zu erklären haben, dass sie schwindelfrei und trittsicher sind. Die Haftung für Beeinträchtigung jeder Art infolge mangelnder Eignung eines Teilnehmers oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen der von uns eingesetzten Referenten/Trainer ist ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für die Beschädigung oder Verschmutzung von Kleidungsstücken und persönlichen Gegenständen des Teilnehmers während der Schulung. Ansonsten gelten auch für Einschulungen die Haftungsbeschränkungen gemäß dieser AGB, insbesondere dieses Punktes 12.

 

13. SOFTWARENUTZUNG

13.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller bzw. Endabnehmer ein nichtausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software inklusive ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird nur zur Verwendung auf dem dafür überlassenen Liefergegenstand bereitgestellt. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.

13.2 Die Nichteinhaltung allfälliger Installationsbedingungen und Installationsanweisungen führt zum sofortigen endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Bestellers.

13.3 Wurde die Nutzung der gelieferten Software durch uns zeitlich befristet, so darf der Besteller die Software nach Ablauf dieser Frist nicht mehr benutzen oder sonst wie gebrauchen.

13.4 Die Dekompilierung der gelieferten Software ist vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich untersagt und darf nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durchgeführt werden.

13.5 Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von uns zu verändern.

13.6 Alle sonstigen Rechte an der Software, dem Sourcecode und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

 

14. DATENSCHUTZ UND COMPLIANCE

14.1 Entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in Erfüllung des jeweiligen Auftrages Namen, Adressen, Telefon-und Faxnummern, E-Mail-Adressen und Zahlungsmodalitäten des Bestellers zwecks automatisationsunterstützter Datenverarbeitung auf einem Datenträger gespeichert werden. Wir sind berechtigt, die Daten an von uns mit der Durchführung des Auftrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der Auftrag erfüllt werden kann. Darüber hinaus werden Bestellerdaten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

14.2 Es ist dem Besteller untersagt, einem Amtsträger oder einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten eine Zahlung oder einen sonstigen Vorteil für diesen oder seinen unmittelbaren Angehörigen als Gegenleistung dafür anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, dass er eine Amtshandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, die den Besteller oder uns bei der Lieferung von Produkten oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzugt. Bei Verstößen behalten wir uns das Recht vor, daraus entstehende Schadenersatzansprüche dem Besteller gegenüber geltend zu machen.

 

15.GERICHTSSTAND

15.1 Erfüllungsort für alle unsere Lieferungen und Leistungen ist – soweit nicht anders schriftlich vereinbart – der Standort des ausliefernden Unternehmens. Gerichtsstand für alle unsere Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag, seinem Zustandekommen, seiner Abwicklung und seiner Aufhebung ergeben, ist das sachlich zuständige Gericht in Walsrode, Deutschland, wobei wir aber berechtigt sind, nach unserer Wahl anstelle dessen das sachlich zuständige Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers anzurufen.

15.2 Die Einschaltung eines nationalen oder internationalen Schiedsgerichts kann nur mit unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung erfolgen.

15.3 Bei Streitigkeiten, gleichgültig welcher Art, die in Zusammenhang mit einem Auftrag, den gegenständlichen AGB, sonstigen schriftlichen Vereinbarungen, Angeboten, Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Dokumenten, Unterlagen, Mitteilungen, Betriebsanleitungen, Ersatzteillisten, Preislisten, Katalogen usw. entstehen, ist stets der deutsche Text maßgeblich.

 

16.ALLGEMEINES

16.1 Diese AGB gelten für Einleitung, Abschluss, Durchführung und Aufhebung sämtlicher unserer Rechtsgeschäfte und zwar insoweit, als nicht in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder später schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind. Sie gelten sinngemäß auch für sonstige Leistungen, die wir erbringen, für Serviceleistungen und Reparaturen aber nur, wenn nicht unsere Servicebedingungen vereinbart wurden.

16.2 Sämtliche Vereinbarungen und deren allfällige Änderungen, sowie alle Erklärungen, die aufgrund der abgeschlossenen Vereinbarungen abzugeben sind, werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, wobei Erklärungen in Textform wie Fax bzw. E-Mail der Schriftform genügen.

16.3 Auf alle Aufträge und Vertragsverhältnisse, ihre Einleitung, ihren Abschluss, ihre Durchführung, ihre Aufhebung und ihr Zustandekommen ist ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen anzuwenden. Dies gilt auch und im Besonderen für die Frage der Gültigkeit, Anwendbarkeit und Auslegung dieser AGB.

16.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder Teile einer solchen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt und es gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am ehesten entspricht.

 

Stand: Mai 2018

 

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